Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
 
:(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
:(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 6 Monate im Voraus entrichtet werden.
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:(2) Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
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:(3) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 6 Monate im Voraus entrichtet werden.
  
 
;§4 Aufnahmegebühren
 
;§4 Aufnahmegebühren

Version vom 17. Januar 2012, 14:01 Uhr

Beitragsordnung des backspace e.V.

§1 Höhe der Beiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
§2 Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
(2) Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
(3) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 6 Monate im Voraus entrichtet werden.
§4 Aufnahmegebühren
(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.