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== Beitragsordnung des backspace e.V. == | |||
=== §1 Höhe der Beiträge === | |||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr. | |||
:(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr. | |||
:(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden. | |||
=== §2 Fälligkeit === | |||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. | |||
=== §3 Zahlungsweise === | |||
:(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen. | |||
:(2) Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen. | |||
:(3) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im Voraus entrichtet werden. | |||
=== §4 Aufnahmegebühren === | |||
:(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. | |||
=== §5 Erstattungen === | |||
:(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | |||
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Aktuelle Version vom 18. August 2014, 01:25 Uhr
Beitragsordnung des backspace e.V.
§1 Höhe der Beiträge
- (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr.
- (2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren, bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen, beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
- (3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
§2 Fälligkeit
- (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
§3 Zahlungsweise
- (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- (2) Alternativ zu Absatz 1 kann die Bezahlung auch per Dauerauftrag erfolgen.
- (3) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im Voraus entrichtet werden.
§4 Aufnahmegebühren
- (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§5 Erstattungen
- (1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
