Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
K (Tippfehler entfernt) |
|||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
;§1 Höhe der Beiträge | ;§1 Höhe der Beiträge | ||
:(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr. | :(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr. | ||
− | :(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr. | + | :(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr. |
:(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden. | :(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden. | ||
Version vom 16. Januar 2012, 12:56 Uhr
Beitragsordnung des backspace e.V.
- §1 Höhe der Beiträge
- (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro pro Monat / entsprechend 360 Euro pro Jahr.
- (2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren bzw. für Personen mit geringfügigem Einkommen beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.
- (3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand diskret besprochen werden.
- §2 Fälligkeit
- (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.
- §3 Zahlungsweise
- (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.
- (2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. Bei Barzahlung muss der Mitgliedsbeitrag für 6 Monate im Voraus entrichtet werden.
- §4 Aufnahmegebühren
- (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- §5 Erstattungen
- (1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.